3G-Regelung mit Statement

Corona-Notfallverordnung in Kraft

Ab dem 22. November 2021 gilt im Freistaat Sachsen eine neue Corona-Verordnung. Diese beinhaltet auch Änderungen, die das religiöse und gemeindliche Leben betreffen.

Die neue 3G-Regelung erklärt.

Ab sofort muss vor dem Zutritt zu einer Veranstaltung der Netzwerkgemeinde Dresden ein 3G-Nachweis vorgelegt werden. Dieser wird von einem/r Mitarbeiter/in kontrolliert und auf der Liste zur Kontaktverfolgung per Unterschrift bestätigt.
Hier erläutern wir noch einmal im Kurzen, worum es sich bei 3G handelt:

Geimpft

Wenn eine Corona-Schutzimpfung durchgeführt wurde, dann muss die zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegen. Die Corona-Impfung muss mit einem Impfpass oder einem digitalen Impfpass nachgewiesen werden. In beiden Fällen muss ein Ausweisdokument zusätzlich bereitgehalten werden.

Genesen

Falls eine Corona-Erkrankung vorlag, ist ein ärztlicher Nachweis zur Bestätigung nötig. Der Nachweis für die Genesung darf nicht älter als sechs Monate sein.

Getestet

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Corona-Test mit negativem Testergebnis vorlegen.
Es ist auch möglich, einen Schnelltest mitzubringen und diesen unter Beobachtung direkt vor Ort durchzuführen.

Hygienekonzept

Unser aktuelles Hygienekonzept kann hier eingesehen werden.

Statement zum Umgang mit der Corona-Verordnung in der Netzwerkgemeinde

Statement zum Umgang mit den neuen Corona-Beschränkungen aus dem Gottesdienst am 21. November 2021

Bitte lasst uns gemeinsam darauf bedacht sein, das Wesentliche und das Unwesentliche zu trennen.
Es geht bei uns nicht um Politik oder medizinische Auswertung der Situation, sondern um Jesus. Ihn zu lieben, anzubeten und in seinem Sinne zu handeln, das ist unser Ziel.