Konzeption für die Arbeit mit Kindern

1. Allgemeines

Der Kinderdienst stellt ein altersgerechtes Angebot zum (Er-)Leben des Glaubens für die Kinder und Jugendlichen der Netzwerkgemeinde dar. Dieses Angebot besteht zu großem Teil im sonntäglichen Kinderdienst. Nach Möglichkeit kann das Angebot durch einzelne Aktivitäten unter der Woche ergänzt werden. Ziel der vielfältigen Angebote ist es, dass die Kinder und Jugendlichen Gott kennenzulernen, Glauben erleben und ein eigenes Glaubensleben leben.

Die Mitarbeiter sind hauptsächlich ehrenamtlich tätig, nur die Leitung des Kinderdienstes wird hauptamtlich mit einer Teilzeitstelle bei der Netzwerkgemeinde beschäftigt.

Der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen liegt die Annahme zugrunde, dass jeder Mensch von Gott gewollt und in seiner Individualität geschaffen ist. Deshalb wollen wir den Kindern und Jugendlichen respektvoll und wertschätzend begegnen. Und ihnen wichtige Werte wie Selbstvertrauen, Liebe und gute Grenzen mitgeben.

Insbesondere wollen wir die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stärken und vor körperlicher und seelischer Gewalt schützen.

2. Rahmenbedingungen

Die Kinder- und Jugendarbeit lässt sich in vier Altersgruppen einteilen.
Für die Kinder von 0-3 Jahren ist uns die Beziehung zu den Eltern als primäre Bezugsperson wichtig. Deshalb gibt es unter der Woche den Mutter-Kind-Kreis und sonntags die Möglichkeit im Übertragungsraum mit einem Elternteil zu spielen. Ab dem Alter von 3 Jahren bis zur Grundschule können die Kinder sonntags Kindergottesdienst in der Gruppe „Arche Noah“ erleben. Mit dem Eintritt in die Schule, gehen die Kinder in die Gruppe „Bibelentdecker“.

Ab der weiterführenden Schule können die Jugendlichen Verantwortung für einzelne Aufgaben wie z.B. Technikdienst oder Kinderdienst übernehmen. Regelmäßig soll es parallel zum Gottesdienst die Möglichkeit zum Austausch und Bibelarbeit geben.

Die Aktivitäten finden in den Gemeinderäumen oder nach Absprache auch im Stadtteil Cotta z.B. auf Spielplätzen statt.

3. Schwerpunkte

3.1 Glauben(er-)leben

Wir glauben, dass

  • Kinder und Jugendliche genauso eine lebendige Beziehung zu Gott haben können wie Erwachsene.
  • Kinder und Jugendliche sich bewusst für ein Leben mit Gott entscheiden können.
  • Kinder und Jugendliche Gottes Stimme hören und Geistesgaben praktizieren können.

Deshalb wollen wir

  • Glauben als Vorbild leben.
  • den Kindern Gottes Wahrheiten lehren.
  • Zeiten gestalten, dass Kinder Gott begegnen und erleben können. biblische Wahrheiten kindgemäß erklären.

Besonders wichtig ist die persönliche Beziehung eines jeden Mitarbeiters zu Gott und ein aktives Glaubensleben.

3.2 Prävention von körperlicher und seelischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Der Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt sowie die Stärkung der Kinder und Jugendlichen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit.

Zum einen kann das strukturell geschehen, indem wir einen Leitfaden zur Auswahl und Einarbeitung ehren-/hauptamtlicher Mitarbeiter und einen damit verbundenen Verhaltenskodex schriftlich festhalten und als verbindliche Grundlage nutzen. Ein weiterer Punkt ist ein leicht zugängliches Beschwerdeverfahren und die damit verbundenen Vertrauenspersonen als Ansprechpartner.

Zum anderen kann es pädagogisch in der Stärkung der Kinder und Jugendlichen geschehen. Zentrale Inhalte sind dabei kinderrechtsachtende Grundsätze wie

  • das Recht, den eigenen Gefühlen zu trauen
  • das Recht, über angenehme und unangenehme Berührungen selbst zu entscheiden
  • das Recht, über meinen Körper selbst zu bestimmen
  • das Recht, nein zu sagen
  • das Recht, schlechte Geheimnisse weiterzusagen

(Quelle: „Erziehung zwischen Anstand und Selbstbestimmung“, AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH (Hrsg.), 1. Auflage 2013)

Diese Grundsätze können in allen Altersgruppen vermittelt werden und so die Kinder individuell stärken. Die Schulung der Mitarbeiter zu diesen Inhalten findet regelmäßig durch die Kinderdienstleitung oder Gemeindeleitung statt.

4. Dokumente

Beschwerdemanagement und Beschwerdewege

Verbindlicher Verhaltenskodex zur Arbeit mit Kindern

Einordnung Grenzverletzung, Übergriff und Gewalt